Gesetze / Artikel 10-Gesetz

G 10

§ 13 Rechtsweg

Stand: 10.06.2019

Bund

Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig.

§ 12 § 14